Privatkunden

Unabhängige und persönliche Beratung für Privatkunden

Jeder Mensch ist individuell und somit auch seine persönliche Risikosituation. Gemeinsam analysieren wir Ihr Risiko und ich helfe Ihnen, die passenden Produkte und Anbieter zu finden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sichern Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihre individuelle Leistungsfähigkeit ab, um nur bedingt in Ihrem Lebensstil eingeschränkt zu werden. 

Krankentagegeldversicherung

Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine freiwillig Zusatzversicherung für Angestellte, Freiberufler und Selbstständige. Ziel ist es, im Krankheitsfall mögliche Einkommensausfälle auszugleichen oder zu mindern. 

Private Unfallversicherung

Im Versicherungsfall zahlt das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente. Der Versicherungsschutz gilt, sofern nicht anders vereinbart, weltweit. 

Kraftfahrtzeugversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes KFZ Pflicht. Es empfiehlt sich jedoch, im Rahmen einer KFZ-Versicherung zusätzlich über einen höherwertigen Schutz wie z. B. eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nachzudenken.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Ihnen Schutz für Ihre Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, welche sich in Ihrem Privathaushalt befinden. 

Haftpflichtversicherung

Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Nach dem Bürger­lichen Gesetz­buch haften Sie mit Ihrem ge­sam­ten Ver­mögen für alle Schäden, die Sie verursachen. Das bedeutet, dass Sie schaden­ersatz­pflichtig sind und somit finanziell zur Verant­wortung gezogen werden können. Die Privat-Haft­pflicht übernimmt diese Schäden. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt un­berechtigte Forderungen ab. 

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Riesterrentenversicherung

Die Riester-Rente ist eine freiwillige und private Zusatzversorgung, die der Staat mit Riester-Zulagen unterstützt. Lassen auch Sie sich durch den Abschluss einer Riester-Rente staatlich fördern.

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Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um finanzielle Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, zur Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen oder zur Invaliditätsversorgung zusagt. Gemäß § 1a BetrAVG hat ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Teilen seines Gehaltes zur Verwendung für die betriebliche Altersversorgung. Sprechen Sie mich gerne an.

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Basisrente

Die Basisrente gilt aufgrund der steuerlichen Behandlung aber auch durch die abweichenden Leistungskriterien als günstige Alternative zur Riester-Rente. Sichern Sie jetzt Ihre Altersvorsorge.

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